FIS Pistenregeln

Sobald die Ski angeschnallt sind, will man nur noch eins: So schnell wie möglich die Piste runter wedeln. Es macht so richtig Spaß, den Ski einfach nur laufen zu lassen, jede Kurve mit viel Risiko zu nehmen und die letzten Meter zum Lift in der Hocke zu bewältigen.

Man muss jedoch stets bedenken, dass man kaum alleine auf der Piste ist. Um Unfälle zu vermeiden, sollte jeder auf der Piste gewisse Regeln befolgen. Die FIS (Fédération Internationale de Ski) hat 10 Pistenregeln aufgestellt, die auch in jedem Skigebiet in Südtirol gültig sind.

Sicherheit auf der Piste

  1. Rücksicht: Jeder auf der Piste muss sich stets so verhalten, dass er niemanden gefährdet oder Schaden zuführt.
  2. Geschwindigkeit und Fahrweise: Die Geschwindigkeit und Fahrweise muss jeder individuell seinem Können sowie den Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen.
  3. Fahrspur: Wer von hinten kommt, muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skiläufer oder Snowboarder nicht gefährdet.
  4. Überholen: Überholt werden darf von allen Seiten, aber immer in einem gewissen Abstand, der den Überholten nicht gefährdet oder stört.
  5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Beachten von Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Pistenmarkierung und eventuelle Signale beachten.
  9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

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